Straßenreinigungsgebühr

In Rheinland-Pfalz ist nach dem Landesstraßengesetz jede Kommune grundsätzlich verpflichtet die Straßen und Gehwege im Stadtgebiet zu reinigen. Eine Übertragung der Reinigung auf die Anlieger erfolgt im Wesentlichen nur dann, wenn dies vom Verkehrsaufkommen und von der Verschmutzungsintensität zumutbar ist.

Werden die Straßen und Gehwege von der Stadt Kaiserslautern gereinigt, erhebt die Stadt Straßenreinigungsgebühren. Diese richten sich nach der Zahl der wöchentlichen Reinigungen, dem sachlichen Umfang der Straßenreinigung (Gehwegreinigung, Fahrbahnreinigung, Winterdienst) sowie der Anzahl der Gebührenmeter. Die Gebührenmeter werden in dem "Projektionsverfahren", aus der senkrechten Projektion der äußeren Eckpunkte der größten Grundstücksseite, auf die Straßenmittellinie ermittelt.

Das als Anlage zur Straßenreinigungssatzung aufgeführte Straßenverzeichnis gibt Auskunft darüber, welche Straßen und Gehwege durch die Stadt gereinigt werden. Je nach Verkehrslage der Straße, ihrer Bedeutung als Geschäfts- oder Wohnstraße und dem dadurch vorliegenden Schmutzanfall wurden die Straßen und Gehwege in acht unterschiedliche Reinigungsklassen eingeteilt.

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