Restabfall

Zum Restabfall gehören alle ungefährlichen Abfälle, die nicht wiederverwertet werden können. Die Sammlung dieser Abfälle erfolgt in grauen 2-Rad-Behältern (60 bis 240 l) in grünen 4-Rad-Behältern (770 l, 1.100 l) sowie in Großbehältern mit 5 m³. Ab 2024 bieten wir für die Abfallentsorgung auch Unterflurcontainer mit 3 m³/ 5 m³ an.

Bitte stellen Sie die geschlossenen Restabfallbehälter am Leerungstermin auf den Gehweg - bzw. falls nicht vorhanden am Straßenrand - spätestens um 7 Uhr zur Abfuhr bereit.

 

Sie haben vergessen den Abfallbehälter herauszustellen?

Fällt bei Ihnen einmal mehr Restmüll an, als in den Behälter passt, können Sie an speziellen Ausgabestellen einen Restabfallsack kaufen und am Abfuhrtag neben Ihrem Behälter bereitstellen.

In die Restabfalltonne gehören

  • Aktenordner (leer)
  • Altmedikamente
  • Asche (kalt)
  • Corona-Schnelltest
  • Dias, Fotos
  • Einwegmasken
  • Halogen- und Glühlampen
  • Kehricht
  • Kleintierstreu
  • Kugelschreiber
  • Kunststoffkorken
  • Leder
  • Spielzeug (ohne Batterien)
  • Tapeten
  • Video- und Musikkassetten
  • Windeln

 

Nicht in die Restabfalltonne gehören