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Räum- und Streupflicht in Kaiserslautern

Salz nur in Ausnahmefällen einsetzen

Schnee und Frost hatten in den vergangenen Tagen Einzug gehalten. Damit stellte sich für viele erneut die Frage, wer für die Räum- und Streupflicht im Stadtgebiet zuständig ist. Die Stadtbildpflege Kaiserslautern weist darauf hin, dass diese in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Kaiserslautern geregelt ist. Danach obliegt die Räum- und Streupflicht generell den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern. Ausgenommen sind Anliegerinnen und Anlieger von Straßen, die in der Straßenreinigungssatzung explizit für den Winterdienst genannt sind. Hier übernimmt die Stadtbildpflege Kaiserslautern alle Aufgaben.

Zu den wichtigsten Pflichten der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern gehört es, den Gehweg vor dem Grundstück bis zur Straßenmitte werktags von 7:00 bis 20:00 Uhr von Schnee zu räumen und zu streuen. Sonn- und feiertags besteht diese Pflicht ab 9:00 Uhr.

Schneit es im Laufe des Tages erneut, ist das einmalige Räumen und Streuen am Morgen gegebenenfalls nicht ausreichend. Sind Eigentümerinnen und Eigentümer oder die von ihm für den Winterdienst beauftragten Mieterinnen und Mieter etwa aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, der Räumpflicht nachzukommen, müssen sie sich um eine Vertretung kümmern.

Die Räum- und Streupflicht gilt für die gesamte Länge des jeweiligen Anliegergrundstücks bis zur Mitte der Fahrbahn. Bei Grundstücken an einseitig bebauten Straßen erstreckt sich die Winterdienstpflicht auf die ganze Straßenbreite, höchstens jedoch bis zu einer Breite von 10 Metern von der Grundstücksgrenze.

Die Stadtbildpflege Kaiserslautern bittet zu beachten, dass aus Umweltschutzgründen Gehwege mit Sand, Sägemehl oder Granulat gestreut werden müssen. Der Einsatz von Salz ist nur in Ausnahmefällen (z.B. bei Eisregen, an Treppen, an starken Steigungsstrecken) erlaubt.

Die gesamte Straßenreinigungssatzung der Stadt Kaiserslautern kann im Internet unter www.kaiserslautern.de eingesehen werden.

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