Zum 1. Januar 2021 treten die Änderungssatzungen der Abfall- und der Abfallgebührensatzung in Kraft. Änderungen bei den Abfuhrrhythmen, eine neue Serviceleistung, geringere Erlöse und allgemeine Preissteigerungen bedingten eine Anpassung der Satzungen durch die Stadtbildpflege Kaiserslautern (SK). Der Stadtrat hat diese bereits in seiner letzten Sitzung im Dezember beschlossen. Nach Veröffentlichung werden auf der Homepage der Stadtbildpflege entsprechende Links zu den neuen Satzungen der Stadt Kaiserslautern gesetzt.
ÜBERBLICK ÜBER NEUERUNGEN UND ÄNDERUNGEN
Grünschnitt-Abholservice
Neu im Dienstleistungsangebot der SK ist ein Abholservice für Grünschnitt. Zu einem vereinbarten Termin werden am Grundstück gebündelte Äste und Zweige abgeholt. Da das Servicepersonal die Bündel manuell in die Schüttung des Entsorgungsfahrzeugs einwirft, sollten diese entsprechend handlich gebündelt sein. Die Gebühren hierfür betragen 15,82 €/m³.
Informationen und Terminvereinbarung unter Tel. 0631/365 3521, abholservice@stadtbildpflege-kl.de oder über die Stadtbildpflege-App.
Änderungen im Leerungsrhythmus der Biotonnen
Die wöchentliche Leerung der Biotonnen verkürzt sich um zwei Monate von Juni bis Oktober. Von November bis Mai werden die Biotonnen alle zwei Wochen geleert.
Schonung von Ressourcen, Klima- und Umweltschutz, aber auch Kosteneinsparungen haben die SK zu diesem Schritt bewogen. Im Gegensatz zur Verwertung von Grünabfall- und Grünschnitt ist die Verwertung von Bioabfall energie- und kostenintensiver, da er zusätzlich mechanisch-biologisch behandelt werden muss. Ziel sollte sein, Grünabfall und Grünschnitt nur in geringen Mengen über die Biotonne zu entsorgen. Alternativ stellt die SK im Frühjahr und Herbst im Stadtgebiet an vier Wochenenden Grünschnittcontainer auf und ganzjährig kann Grünschnitt und Grünabfall auf den Wertstoffhöfen abgegeben werden. Komplementiert werden die beiden Entsorgungsmöglichkeiten durch den neuen Grünschnitt-Abholservice am Grundstück. Grünschnitt und Grünabfall gelangen so ohne aufwendige Vorbehandlung ins Biomasseheizkraftwerk und in die Kompostierungsanlage der ZAK, um daraus Strom, Fernwärme und Kompost zu produzieren.
Moderater Anstieg der Abfallgebühren
Die letzte Gebührenanpassung erfolgte zum Jahresanfang 2018. Seitdem gelang es der SK die Abfallgebühren stabil zu halten. Die Abfallgebühren, die sich an der Größe des Restabfallgefäßes bemessen, umfassen ein breitgefächertes Leistungsspektrum:
- Restabfallentsorgung
- Bioabfallentsorgung (nur Privathaushalte)
- Altpapierentsorgung
- Nutzung der Wertstoffhöfe
- Schadstoffsammlung durch das Umweltmobil (nur Privathaushalte)
- Sperrabfallentsorgung
- Grünabfallentsorgung
- Abfuhr von Elektrogeräten/Altmetall/Altkleidern und Textilien
- Weihnachtsbaumsammlung
Allgemeine Preissteigerungen und der Preisverfall des Altpapiers auf dem Weltmarkt, aus dem geringere Erlöse bei der Altpapiervermarktung resultieren, machen eine moderate Gebührenerhöhung von durchschnittlich drei bis vier Prozent notwendig. Alle Gebührenpflichtige werden schriftlich mit einem Gebührenbescheid über die individuelle Gebührenänderung informiert.