Die Stadtbildpflege Kaiserslautern bekommt in letzter Zeit vermehrt Hinweise über Abfallbehälter im öffentlichen Straßenraum. Besonders Behälter, die auf dem Radweg und der Straße bereitgestellt werden, sowie die dauerhaft im öffentlichen Raum stehen, sorgen für Verärgerung bei den Bürgerinnen und Bürgern. Der städtische Entsorgungsbetrieb weist in diesem Zusammenhang auf die geltenden Regelungen der Abfallsatzung der Stadt Kaiserslautern hin.
Danach sind die Abfallbehälter am Abfuhrtag auf dem Gehweg oder, soweit kein Gehweg vorhanden ist, am äußersten Fahrbahnrand vor dem Grundstück für die Müllabfuhr bereitzustellen. Fahrräder, Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer dürfen nicht behindert oder gefährdet werden. Nach der Leerung sind die Behälter unverzüglich wieder vom Bereitstellungsplatz auf das Grundstück zurückzustellen.
Die Abfallsatzung der Stadt Kaiserslautern ist auf der Homepage der Stadt Kaiserslautern zu finden.